Musikgarten

Musik ist Balsam für große und kleine Seelen. Wer ein Instrument spielt, singt oder tanzt, der kann aus unserer technisierten Welt immer wieder Urlaub in das Reich der Sinne und Klänge unternehmen. Dieser Weg beginnt im Kindesalter – ganz spielerisch und ohne Zwang. Kinder sind von Musik fasziniert und haben eine angeborene Fähigkeit zum Singen und zum rhythmischen Bewegen. Genau hier setzt der Musikgarten an und fördert ohne Leistungsdruck die ganze Persönlichkeit der Kinder.

Wissenschaftliche Langzeitstudien haben bestätigt, dass Musikerziehung positive Auswirkungen auf die Entwicklung von Intelligenz, Kreativität und Sprache hat und das logische Denken, das räumliche Vorstellungsvermögen sowie die soziale Kompetenz und Teamfähigkeit von Kindern fördert.

Musik ist ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens und ein unabdingbarer Teil aller Kulturen. Sie trägt wesentlich zur Lebensqualität und Identität bei und gibt dem Zusammengehörigkeitsgefühl starke Impulse. In unserer Zeit gleitet die Musik jedoch mehr und mehr zu einem reinen Verbrauchsprodukt ab; wir hören viel Musik, aber nur wenige musizieren noch selbst.

Wenn wir in den Familien wieder mehr musizieren wollen, muss die Musik ein Teil des täglichen Lebens unserer Kleinkinder werden. Mit dem gemeinsamen Musizieren schaffen wir bewusst eine Gelegenheit, miteinander zu spielen und uns näher zu kommen.

Der „Musikgarten“ für Kleinkinder und Erwachsene möchte Eltern mit musikalischen Kinderspielen vertraut machen. Erst wenn das Kleinkind aktives Musizieren in seiner häuslichen Umwelt erlebt, wird es auch selbst musizieren wollen. Wenn Eltern vorsingen, so ist das für ein Kleinkind der stärkste Anreiz zum eigenen Singen. Kein Lehrer und keine CD können dieses Vorbild ersetzen.

Zusätzliche Informationen für die Eltern

  • Der Musikgarten beginnt in der Regel nach den Sommerferien und erstreckt sich über die Zeit von zwei Schuljahren.
  • Der Unterricht findet einmal pro Woche (außer in den niedersächsischen Schulferien und an Feiertagen) statt und dauert jeweils 45 Minuten.
  • Die ersten 2 Monate gelten als gebührenpflichtige Probezeit, in der Sie und Ihr Kind kurzfristig zum Monatsende wieder ausscheiden können. Nach Ablauf der Probezeit kann nur mit einer Frist von 6 Wochen zum 31.03., 30.09. oder 31.12. gekündigt werden.
  • Der Unterricht kostet pro Begleitperson und Kind monatlich €21,50* (€24,50 für SchülerInnen aus den Gemeinden Freden, Sibbesse, Gronau) Unterrichtsgebühr plus € 8,- Vereinsbeitrag pro Familie. Zu zahlen ist nach Unterrichtsbeginn per SEPA-Lastschriftverfahren. Bankverbindung: Sparkasse Hildesheim, BLZ 25950130, Kto.: 10002289.
  • Bitte beachten Sie, dass es sich bei der monatlichen Unterrichtsgebühr um die Rate einer Jahresgebühr handelt. So kann es vorkommen, dass am Ende des Kurses die letzte Monatsrate noch voll zu entrichten ist, obwohl vor Beginn der Sommerferien lediglich ein oder zwei Unterrichtsstunden stattfinden.
  • Aus sozialen Gründen ist auf Antrag eine Gebührenermäßigung möglich.
  • Durch Krankheit der Lehrkraft oder höhere Gewalt ausgefallene Unterrichtsstunden werden nach Möglichkeit vertreten. Sollte der Unterricht pro Schuljahr mehr als 3 mal aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, ausfallen, wird ab der 4. ausgefallenen Stunde auf Antrag am Ende des Schuljahres rückvergütet.
  • Für das Zustandekommen eines Kurses sind mindestens 6 Kinder erforderlich. Der Kurs wird in der Regel von 6 – 10 Kindern besucht. Sollte der Kurs auf unter 5 Teilnehmer schrumpfen, kann die Musikschule das Angebot zu den o.a. Gebühren nicht weiter aufrechterhalten.
  • Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit genauen Angaben zum Unterrichtstermin.