Früherziehung

Die Musikalische Früherziehung

nutzt die natürliche Begeisterung und Neugier der Vorschulkinder für Klänge, Lieder und Geschichten. Der Unterricht in der Musikschule fördert die Kreativität, die Persönlichkeitsbildung und das Sozialverhalten der Kinder durch partnerschaftliche Beschäftigung mit Musik in der Gruppe. 

Die Kinder werden im Laufe des Kurses

  • Geschichten mit Musik darstellen
  • singen und tanzen
  • mit Klängen experimentieren
  • kleine Sprech- und Klatschstücke einüben
  • Musik hören und besprechen
  • auf Orff-Instrumenten spielen
  • Grundbegriffe der Musiklehre kennen lernen (hoch und tief, schnell und langsam, laut und leise)
  • die ersten Noten schreiben
  • die „großen“ Instrumente kennen lernen, ausprobieren und bei der Gelegenheit ihr Lieblingsinstrument finden

Am Ende des Kurses wird jedes Kind seiner Neigung und Begabung entsprechend individuell zum weiterführenden Unterricht in der Musikschule (z.B. Erlernen eines Musikinstrumentes, Chor etc.) beraten. 

Zusätzliche Informationen für die Eltern:

  • Die Musikalische Früherziehung beginnt in der Regel nach den Sommerferien und erstreckt sich über die Zeit von zwei Schuljahren.
  • Der Unterricht findet einmal pro Woche (außer in den niedersächsischen Schulferien und an Feiertagen) statt und dauert jeweils 45 Minuten.
  • Die ersten 2 Monate gelten als gebührenpflichtige Probezeit, in der Ihr Kind kurzfristig zum Monatsende wieder ausscheiden kann. Nach Ablauf der Probezeit kann nur mit einer Frist von 6 Wochen zum 31.03., 30.09. oder 31.12. gekündigt werden.
  • Zu zahlen ist nach Unterrichtsbeginn mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.
  • Bitte beachten Sie, dass es sich bei der monatlichen Unterrichtsgebühr um die Rate einer Jahresgebühr handelt. So kann es vorkommen, dass am Ende des Kurses die letzte Monatsrate noch voll zu entrichten ist, obwohl vor Beginn der Sommerferien lediglich ein oder zwei Unterrichtsstunden stattfinden.
  • Aus sozialen Gründen ist auf Antrag eine Gebührenermäßigung möglich.
  • Durch Krankheit der Lehrkraft oder höhere Gewalt ausgefallene Unterrichtsstunden werden nach Möglichkeit vertreten. Sollte der Unterricht pro Schuljahr mehr als 3 mal aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, ausfallen, wird ab der 4. ausgefallenen Stunde auf Antrag am Ende des Schuljahres rückvergütet.
  • Für das Zustandekommen eines Kurses sind mindestens 8 Teilnehmer erforderlich. Der Kurs wird in der Regel von 8 – 12 Kindern besucht. Sollte der Kurs auf unter 5 Teilnehmer schrumpfen, kann die Musikschule das Angebot zu den o.a. Gebühren nicht weiter aufrechterhalten.