Herzlich willkommen!

Im Deutschen Bundestag wird in den kommenden Wochen im Rahmen des Jahressteuergesetzes darüber beraten, ob Musikunterricht eine hochschul- oder berufsvorbereitende Bildungsleistung ist, die weiter von der Umsatzsteuer befreit ist oder lediglich um Freizeitbeschäftigung, die umsatzsteuerpflichtig ist.

Es besteht also die Gefahr, dass auch Musikschulunterricht zukünftig mit 19 % Umsatzsteuer belegt wird. Für das Jahr 2023 hätte die Musikschule Alfeld von Ihren Mitgliedern insgesamt 33.000 € zusätzlich einnehmen und an das Finanzamt abführen müssen.

Qualifizierter Musikschulunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung, kulturell, persönlich, sozial.

Noch können Sie unter https://www.openpetition.de/petition/online/qualifizierter-musikunterricht-muss-umsatzsteuerfrei-bleiben eine Petition unterschreiben, mit der Sie sich für die Umsatzsteuerfreiheit von Musikunterricht aussprechen. Viele Argumente und Stellungnahmen finden Sie dort für dieses Anliegen.

Das Petitionsrecht in Deutschland ist nicht an Volljährigkeit gebunden ist (Art. 17 Grundgesetz).
Auch Minderjährige können die Petition unterzeichnen, wenn sie den Inhalt verstehen und das Anliegen aus eigenem Willensentschluss unterstützen möchten.

Machen Sie bitte schnell von Ihrem Recht auf Meinungsäußerung gebrauch, wenn Sie von der Richtigkeit dieser Forderung überzeugt sind.


Ein Film zu Kindergarten macht Musik