Informationen zur Schulschließung wegen der Corona-Epidemie
Die Bundesregierung hat am 15. April beschlossen:
„Verboten sind [weiterhin]
a. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von
b. Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.“
Diese Verbote gelten zunächst bis zum 04. Mai 2020. Rechtzeitig vor diesem Termin werden die Auflagen von der Regierung neu bewertet. Für die Musikschule bedeutet das, dass wir, auch wenn vor dem 4. Mai Schulen geöffnet sein sollten, keinen Unterricht erteilen dürfen.
Derzeit gehen wir davon aus, dass ab dem 4. Mai wieder Unterricht erteilt werden darf. Wir sehen hier für Einzel- und Kleingruppenunterricht (bis 5 Schülerinnen und Schülern) grundsätzlich auch kein Problem, wenn notwendige Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Nach dem derzeitigen Stand geht man davon aus, dass Unterricht für bis zu 15 Schülerinnen und Schüler möglich sein könnte. Daraus würde sich für die Musikschule ergeben, dass auch kleine Ensembles mit ca. 10 Schülerinnen und Schülern möglich sein dürften.
Zur Frage der Voraussetzungen für Unterricht in den Schulen sollen bis 29. April Vorschläge von der Kultusministerkonferenz erarbeitet werden. Wir werden diese auf unsere Situation anpassen.
Ob diejenigen Unterrichte, die wir für oder mit Kooperationspartnern anbieten und durchführen, stattfinden können, entscheiden unsere Kooperationspartner. Das betrifft in beteiligten Kindergärten KigamaMu, in den Grundschulen das Igel-Projekt und Chorproben und in den weiterführenden Schulen die AG-Angebote mit Beteiligung der Musikschule.
Auch wenn unsere geplanten Veranstaltungen im Sommer 2020 keine „Großveranstaltungen“ im Sinne der „Kontaktverbote“ darstellen, werden nach derzeitigem Stand weder die Igel- noch die KigamaMu-Abschlussveranstaltung stattfinden.
Das Büro ist Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 12 Uhr besetzt.